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Benutzer- und Leseordnung

Liebe Leserinnen und Leser!

Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben.

 

Allgemeines

Träger der Öffentlichen Bibliothek Stainz ist die Pfarre Stainz.

Die Bibliothek ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung und für jede/n zugänglich.

Sie ist ein kommunales Informationszentrum, ein Ort der Begegnung, ein Kommunikationszentrum, eine Mediathek und ein Wissenszentrum, in dem die Benutzerinnen und Benutzer rasch und unbürokratisch die benötigten Informationen bekommen.

 

Anmeldung

Die Anmeldung ist kostenlos. Die Benutzerinnen und Benutzer erwerben damit das Recht der Entlehnung aller Medien.

Bei der Anmeldung verpflichtet sich die betreffende Person zur Einhaltung der BenutzerInnenordnung und zur Bezahlung der anfallenden Gebühren.

Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Umstände, auf denen die Entlehnberechtigung beruht, sind der Bibliothek Stainz unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich bekannt zu geben. 

Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Minderjährige haftet der/die Erziehungsberechtigte für Medienverlust und/oder für anfallende Gebühren. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Bibliothek Stainz anerkennen die BenutzerInnen vollinhaltlich die BenutzerInnenordnung der Bibliothek in der jeweils aktuellen Fassung.

 

Haftung und Schadenersatz

Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden und sind den Bibliotheksmitarbeiterinnen zu melden. Die BenutzerInnen haben für Verlust oder Beschädigung von Medien und Geräten Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien. Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist von den BenutzerInnen durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet.

 

Entlehnung, Fristverlängerung, Vorbestellung

Die ausgeliehenen Medien sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Medien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch entlehnt werden. Die Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.

Die Rückgabe der Medien hat zeitgerecht zu erfolgen.

Werden Medien nicht bis zum Ende der Entlehnfrist zurückgebracht, fallen Überziehungsgebühren (Versäumnisgebühren) an. 4 Wochen nach Ende der Entlehnfrist erfolgt die 1. Mahnung per Mail, SMS oder auf dem Postweg. Eine eventuell erforderliche 2. Mahnung nach weiteren 2 Wochen erfolgt auf dem Postweg, es werden 2 € Bearbeitungsgebühr verrechnet. Sollte eine 3. Mahnung notwendig sein, fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5 € an. Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die BenutzerInnen keine schriftliche Mahnung erhalten haben.

Vorbestellungen entlehnter Medien sind persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Nach Einlangen des bestellten Mediums in der Bibliothek werden die BenutzerInnen verständigt. Werden vorbestellte Medien innerhalb der Bereitstellungsfrist von sieben Tagen nicht abgeholt, erlischt der Anspruch.

Die aktuellen Entlehngebühren und Verleihfristen liegen in der Bibliothek auf bzw. sind auf der Homepage der Bibliothek nachzulesen.

 

Verhalten in den Räumen der Bibliothek 

Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.

Im gesamten Gebäude herrscht striktes Rauchverbot. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine wie immer geartete Haftung übernommen. Den Anweisungen der Bibliothekarinnen ist Folge zu leisten.

 

Schlussbestimmung

Die BenutzerInnenordnung mit integrierter Gebührenordnung tritt am 05.05.2018 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benutzungsordnungen ihre Gültigkeit.